
Lizenzvertrag (Auszug) ber die berlassung von Standardsoftware (Viewer-Programme der Parts-Service-Shop Produktfamilie)

Dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen, dem Nutzer der Software (Kunde) und der Firma Docware GmbH, Alexanderstr. 9, D-90762 Frth. Bitte lesen Sie sich diesen Vertrag sorgfltig durch. Falls Sie Ihr Einverstndnis erklren, bedeutet dies, dass Sie mit smtlichen Bedingungen und Konditionen dieses Vertrages einverstanden sind.
Wenn Sie mit den Bedingungen und Konditionen dieses Vertrages nicht einverstanden sind, sollten Sie an der vorgesehenen Stellen den Lizenzvertrag ablehnen. Sie werden die Programme dann nicht nutzen knnen.
Dieser Vertrag (Auszug) enthlt die Bedingungen und Konditionen, unter denen Sie eine Viewer-Lizenz zur Nutzung der Programme erhalten. Der vorliegende Vertrag ist ein Lizenzvertrag und kein Kaufvertrag.
Der Namen des Kunden ist im Freischaltcode, der von Docware erstellt wird, hinterlegt. Der Name des Kunden erscheint deswegen beim Start und beim Schlieen des Programms. 

1. Lizenzbedingungen, Nutzungsumfang der Viewer-Programme
Mit Erwerb der Viewer-Programme erhlt der Kunde die nachstehend nher beschriebenen Rechte. Die Viewer-Programme sind geeignet Kataloge elektronisch zu lesen, insbesondere Ersatzteil-, Service- und Zubehrkataloge. Eine anderweitige Verwendung (z.B. Produktion neuer Kataloge) ist ausgeschlossen. 

1.1. Viewer-Programme:

1.1.1. Mit dem Erwerb der Viewer-Programme erwirbt der Kunde das nicht ausschlieliche Recht, die  in der Lizenzurkunde angegebene Menge von elektronischen Kopien zu fertigen. Damit der Ersatzteilkatalog elektronisch gelesen werden kann, muss auch das Viewer-Programm, an dem smtliche Rechte bei Docware liegen, kopiert werden. Dem Kunden wird ausdrcklich das Recht eingerumt, auch diese Programme mitzukopieren und die Vervielfltigungsstcke zu vertreiben. Der Vertrieb ist nur zulssig mit dem vom Kunden erstellten Ersatzteilkatalog. 
Der Kunde erwirbt fr jede elektronische Kopie, die er verbreiten will, eine Lizenz, entsprechend der vereinbarten Preisstaffel. 
Der Kunde ist auch berechtigt, sptere Updates solcher Ersatzteilkataloge auf eigene Kosten zu kopieren und zusammen mit dem Viewer-Programmen zu versenden, ohne dass dies zustzliche Kosten auslst. 

1.1.2. Dem Kunden ist das Betreiben Server-gesttzter Viewer-Programme in sogenannten virtuellen Betriebssystemumgebungen (virtuelle oder anderweitig emulierte Hardwaresysteme) ausdrcklich untersagt. Erlaubt ist dem Kunden das Betreiben der Server-gesttzter Viewer-Programme in physikalischen Betriebssystemumgebungen (physikalisches Hardwaresystem) gem Lizenzurkunde.

1.2. Fremdprogramme:
In den von Docware zu liefernden Programmen knnen Fremdprogramme integriert sein. Der Kunde erhlt an diesen Programmen ein einfaches, nicht ausschlieliches und nicht bertragbares, ebenfalls zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden nur, diese Fremdprogramme bestimmungsgem, das heit zu den gleichen Zwecken zu nutzen, wie die Produktions- und Viewer-Programme von Docware. Jede anderweitige Verwendung dieser Programme ist streng untersagt. Zuwiderhandlungen fhren zur sofortigen fristlosen Kndigung der gesamten Lizenz. 

1.3. Fr Testversionen, Musterkopien und kostenlos berlassene Programme seitens Docware gelten die im vorliegenden Abschnitt dargelegten Bedingungen solange, bis Sie eine Lizenz fr eine kommerzielle Vollversion eines solchen Produkts erwerben. Das berlassene Programm ist entweder zeitlich begrenzt, fr eine begrenzte Datenmenge funktionsfhig oder verfgt nur ber eingeschrnkte Funktionalitten bzw. Funktionen. Docware lizenziert die Software "wie besehen" und ausschlielich zu Demonstrationszwecken. Wenn es sich bei der Testversion, Musterkopie oder kostenlos berlassene Software um eine zeitlich begrenzte Version handelt, ist das Programm nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (z.B. 15, 30 oder 45 Tage) ab Installationsdatum (dieses Datum bestimmt das Datum der Zeitsperre) nicht mehr funktionsfhig. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird die untenstehende Lizenz beendet, es sei denn, sie wird bei Kauf einer kommerziellen Vollversionlizenz von Docware verlngert. Wenn es sich bei der Testversion, Musterkopie oder kostenlos berlassene Software um eine Version mit begrenzter Datenmenge handelt, ist das Programm auf die Verarbeitung einer bestimmten Datenmenge (z.B. 300 oder 500 Datenstze) begrenzt und eingeschrnkt. Die Begrenzung der Datenmenge kann bei Kauf einer kommerziellen Vollversionlizenz von Docware erhht werden. Eine solche Testversion, Musterkopie oder kostenlos berlassene Software ist nach Ablauf des festgelegten Zeitraums nicht mehr funktionsfhig. Auf Daten oder Datenausgaben, die Sie mit der Testversion, Musterkopie oder kostenlos berlassene Software oder einem zugehrigen Produkt erstellt haben, greifen Sie auf eigenes Risiko zu.
Docware schliet jegliche Garantie und Gewhrleistung aus und begrenzt seine Haftung Ihnen gegenber fr Testversionen, Musterkopien und kostenlos berlassene Software auf grobe Fahrlssigkeit und Vorsatz.

1.4. Die Docware GmbH  kann die Ihnen eingerumte Lizenz aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund fr den Widerruf der Lizenz ist insbesondere, wenn die zur Nutzung berlassenen Daten und Programme zu sachfremden oder vertragswidrigen Zwecken eingesetzt werden. Weitergehende Ansprche bleiben unberhrt.

1.5. Alle Rechte an den Programmen und der Dokumentation - im Original oder in Kopie -bleiben bei Docware. Die bertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere die Weitergabe eines Programmes oder von Programmunterlagen an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Docware.
Die Weitervermietung des Programmes ist untersagt.

1.6. Das Anfertigen von Kopien oder anderen Vervielfltigungen von berlassenen Programmen oder Unterlagen ist ausschlielich fr den eigenen Gebrauch zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zulssig. Auch auf den Sicherungskopien und Archivierungskopien hat der Kunde fr Dritte eindeutig zu vermerken, da die Datentrger und beinhalteten Programme von Docware stammen.

1.7. Der Kunde wird alle Informationen ber die Programme, die verwendeten Methoden und Verfahren sowie die Lizenzprogramme betreffende Unterlagen vertraulich behandeln und alle ntigen Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugang Dritter zu den Programmen zu verhindern.

1.8. Der Kunde haftet gegenber Docware fr Schden aufgrund mibruchlicher Nutzung der Programme, insbesondere bei unbefugter Weitergabe der Programme nebst Unterlagen an Dritte.

1.9. Fr jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Pflichten wird unter Ausschlu der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 25.000,00  fllig. Docware bleibt berechtigt, daneben Schadenersatz in Hhe einer Lizenzgebhr geltend zu machen. Dem Kunde bleibt es nachgelassen, nachzuweisen, da der Schaden fr Docware geringer als eine Lizenzgebhr ist oder gar kein Schaden entstanden ist.

1.10. Verste gegen wesentliche Verpflichtungen aus den vorgenannten Bestimmungen berechtigten Docware zur sofortigen fristlosen Kndigung der Lizenz. Der Kunde ist ab da nicht mehr berechtigt, die Programme weiter zu betreiben. 
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, sollen sie durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nchsten kommt.

1.11. Es ist nicht erlaubt mit dem durch das Parts Publisher-System erzeugten Katalog oder durch Analyse der vom PP-System erzeuten Strukturen eine dem Parts Publisher-System hnliches Katalog-System zu erstellen oder zu verbessern.

2. Nicht enthaltene Leistungen:

2.1. Die Lieferung umfat grundstzlich nicht die Installation der Software beim Kunden. Die Installation ist dementsprechend auch nicht in der Softwareberlassung enthalten

2.2. Die Erfassung von Stammdaten sowie hnliche Vorarbeiten oder die Lieferung ggf. erforderlichen Datentrger gehren ebenfalls nicht zum Leistungsumfang. Soweit sie von Docware erbracht werden sollen, so sind diese Arbeiten gesondert zu beauftragen und im Folgenden entsprechend der jeweils gltigen Dienstleistungspreisliste von Docware zum Zeitpunkt der Dienstleistung abzurechnen.

2.3. Docware wird die nachfolgenden Leistungen entsprechend ihren Mglichkeiten auf Anforderung des Kunden zu den jeweils gltigen Bedingungen erbringen:
Systemanalyse, Systemgenerierung, Parametrierung, Installation, Einweisung, Untersttzung per Fernbetreuung und Telefon, Beratung bei der Fehlerbeseitigung nach Ablauf der Gewhrleistungsfrist. Bei derartigen Leistungen behlt der Kunde die volle Gesamtleistung, Aufsicht und Verantwortung fr die Ttigkeit, bei der er durch Mitarbeiter von Docware untersttzt wird. Eigenverantwortliche Programmerstellung durch Docware gilt nicht als Untersttzung im Sinne dieser Bestimmung.
Die Leistungen gem. Ziffer 1.1 werden einzeln erfat und abgerechnet. Sie sind vom Kunden jeweils schriftlich zu besttigen. Die Preise richten sich nach der jeweils gltigen Preisliste zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

3. Verzug, Unmglichkeit, Rcktritt 

3.1. Kommen wir mit der berlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlssigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden smtliche ihm daraus entstehende Schden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlssigkeit sind Ansprche des Kunden ausgeschlossen. 

3.2. Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurckzutreten.

3.3. Wir sind aus folgenden Grnden berechtigt, vom Vertrag zurck zu treten: 

3.3.1. Wenn sich entgegen der vor Vertragsschlu bestehenden Annahme ergibt, da der Kunde nicht kreditwrdig ist. Kreditunwrdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, da es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt. 

3.3.2. Wenn sich herausstellt, da der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwrdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung fr den Vertragsschlu sind. 

3.3.3. Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmigen  Geschftsverkehr des Kunden veruert wird, insbesondere durch Sicherungsbereignung oder Verpfndung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn wir unser Einverstndnis mit der Veruerung schriftlich erklrt haben. 

3.3.4. Wir knnen weiter vom Vertrag zurcktreten, wenn sich nach Vertragsschlu fr die Vertragsabwicklung wesentliche Umstnde ohne unsere Einflussmglichkeit so entwickelt haben, da fr uns die Leistung unmglich oder unzumutbar erschwert wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Mglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen). 

3.3.5. Wir sind schlielich ebenfalls zum Rcktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist. 

3.3.6. Im brigen bestimmt sich unser Rcktrittsrecht und das Rcktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

4. Gewhrleistung:
Dem Kunden ist bekannt, da nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen nicht ausgeschlossen werden knnen. 

4.1. Gewhr wie folgt: 

4.1.1. Fr neu hergestellte Sache 12 Monate; fr gebrauchte Sachen wird eine Gewhrleistung nicht bernommen. 
Die Gewhrleistungsfrist beginnt mit dem bergang der Gefahr auf den Kunden. 

4.1.2. Der Kunde hat unverzglich die gelieferten Programme auf Mngel zu untersuchen und uns offensichtliche Mngel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Programme schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewhrleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung gengt die rechtzeitige Absendung. 
Nicht offensichtliche Mngel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Kunden unverzglich der innerhalb der vorgenannten Fristen mitzuteilen. 

4.1.3. Mngelrgen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rgen, die gegenber Auendienstmitarbeitern oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rgen dar.  

4.1.4. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rcksendung der Programme an uns kann nur mit unserem vorherigen Einverstndnis erfolgen. Rcksendungen, die ohne vorheriges Einverstndnis erfolgen, brauchen von uns nicht angenommen zu werden. 

4.1.5. Fr den Fall, da aufgrund einer berechtigten Mngelrge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen ber die Lieferzeit entsprechend. Fr eine Mngelbeseitigung durch Nachbesserung oder Nachlieferung, ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewhren. 

4.2. Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgeme Mngelrge mitgeteilten Mangels begrndet folgende Rechte des Kufers: 

4.2.1. Der Kufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunchst das Recht, von uns Nacherfllung zu verlangen. Nacherfllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Wir knnen auch eine vorlufige Umgehung des Fehlers zur Verfgung stellen, solange diese Umgehung die Handhabung des Programmes fr den Kunden nicht unzumutbar beeintrchtigt. 
Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. 

4.2.2. Darber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen zweier Nacherfllungsversuche, wiederum nach eigener Wahl bezglich Art und Weise innerhalb angemessener Frist einen weiteren Nacherfllungsversuch vorzunehmen. Erst wenn auch die dritte Nacherfllung fehlschlgt, steht dem Kufer das Recht zu, wegen dieses Mangels vom Vertrag zurck zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. 

4.3. Der Kufer kann ausschlielich in Fllen grob fahrlssiger oder vorstzlicher Verletzung unserer Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Hhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt fr die vergeblichen Aufwendungen. 

4.4. Die Beweislast fr Vorliegen eines Mangels trgt der Kufer. 

4.5. Erhlt der Kunde eine mangelhafte Installationsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Installationsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Installationsanleitung der ordnungsgemen Installation entgegen steht. 

4.6. Schadensersatzansprche des Kunden wegen eines Mangels verjhren nach einem Jahr ab Ablieferung der Programme. 
Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Krper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden. 

4.7. Die Gewhrleistung entfllt hinsichtlich solcher Mngel, die darauf zurckzufhren sind, dass der Kunde Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Programme autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstnde vom Kunden selbst gendert oder erweitert wurden, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche nderungen und Erweiterung  fr den Mangel nicht urschlich sind.
Kann nach berprfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trgt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.

4.8. Bei Bestehen von Mngeln werden wir den beanstandeten Vertragsgegenstand nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden reparieren. 
Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschlu genutzt werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umstnden nichts, schulden wir allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, da der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprnglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trgt der Kunde. 

4.9. Werden Ansprche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gem diesen Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstnde gegen den Kunden geltend gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskrftig auferlegten  Kosten und Schadensersatzbetrge ersetzen, wenn wir unverzglich und schriftlich von solchen Ansprchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten gengt, wir die endgltige Entscheidung treffen knnen, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen wird und uns bezglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft.
Wird rechtskrftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstnde deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, knnen wir, soweit nicht die Haftung entfllt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstnde weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abndern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rckgabe unter Rcknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschdigung fr die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten. Nutzungsentschdigung wird auf der Basis einer angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren berechnet, so dass fr jeden Monat der Nutzung ein 1/36 des Preises zu zahlen ist.

4.10. Wir haften fr Schden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlssige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfllungsgehilfen zurck zu fhren ist. 
Die vorstehende Einschrnkung gilt ausdrcklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfllungsgehilfen eine Haftung fr Schden aus der Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit begrndet wird. 
Sofern wir eine Garantie fr eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veruerten Sache ber einen festgelegten Zeitraum bernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen ber die Untersuchungs- und Rgepflichten, die Anzahl der Nacherfllungsversuche keine Anwendung. 

4.11. Eine Gewhrleistung fr Untersttzungshandlungen wird nicht bernommen. 

4.12. Docware leistet keine Gewhr fr Programme, die auf Probe berlassen wurden und die vom Kunden nach dessen Prfung auf die Verwendbarkeit bernommen wurden. 

4.13. Abwicklung von Fremdgarantien:
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begrnden daher fr uns keinerlei Verpflichtung. 
Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen fr die Wahrnehmung der Ansprche aus der Garantie herzustellen. 
Wir sind bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzufhren. Dazu bedarf es
eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist. 

5. Haftung fr Pflichtverletzungen im brigen: 

5.1. Unbeschadet der Bestimmungen ber die Gewhrleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fllen, da wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: 
Wir haften fr unsere Mitarbeiter, Erfllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz hhenmig unbegrenzt auch fr leichte Fahrlssigkeit bei Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit von Personen; 
Darber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang: 
Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfllungsfrist zu gewhren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurck treten und/oder Schadensersatz verlangen. 

5.2. Schadensersatz kann der Kunde nur in Fllen grob fahrlssiger oder vorstzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. 
Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Hhe des Kaufpreises begrenzt. 

5.3. Ist der Kunde fr Umstnde, die ihn zum Rcktritt berechtigen wrden, allein oder berwiegend verantwortlich oder ist der zum Rcktritt berechtigende Umstand, whrend des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rcktritt ausgeschlossen. 
Ist der Kunde Unternehmer gilt zustzlich folgendes: 

5.3.1 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fllen grob fahrlssiger oder vorstzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfllung,  280 Abs. 3 i. V. m.  281 BGB) sowie der Verzgerungsschaden ( 280 Abs. 2 i. V. m.  286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ( 282 BGB) ist auf die Hhe des Kaufpreises begrenzt. 
Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschlu der Leistungsverpflichtung (Unmglichkeit) ist ausgeschlossen. 
Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf  25.000,00 pro Schadensfall, jhrlich auf zwei Flle begrenzt.

5.3.2. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberhrt. 

5.4. Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen  (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
Wir haften fr die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die blichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, da die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden knnen.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzufhren und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu berprfen und zu dokumentieren. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. 
Sollen Mitarbeiter von uns die Datensicherung durchfhren und das Gelingen berprfen, trgt die Kosten dafr der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gltigen Preisliste von uns. 

5.5. Beschaffungsrisiko 
Wir bernehmen bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die bernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierber ist eine ausdrckliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen worden. 
Die vorstehenden Haftungsbeschrnkungen gelten nicht fr voraussehbare Schden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Fr nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht. 

5.6 Die vorstehende Einschrnkung gilt auch dann ausdrcklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfllungsgehilfen eine Haftung fr Schden aus der Verletzung des Lebens, des Krpers oder der Gesundheit von Personen begrndet wird. 

6. Ausfuhrbestimmungen
Beabsichtigt der Kunde, soweit er hierzu vertraglich berechtigt ist, von Docware gelieferte Programme zu exportieren, wird der Kunde die Ausfuhrbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland befolgen.
Der Kunde wird Docware alle Informationen und Erklrungen zur Verfgung stellen, die Docware ihrerseits zur Erfllung inlndischer Ausfuhrbestimmungen bentigt.

7. Allgemeines

7.1. Erhlt Docware vom Kunden vertrauliche Unterlagen, die als solche gekennzeichnet sind, wird Docware ihre Mitarbeiter zur vertraulichen Behandlung dieser Unterlagen anhalten. Entsprechendes gilt fr den Kunden.

7.2. Ergnzend zu diesem Vertrag gelten die Allgemeinen Geschftsbedingungen der Firma Docware. Diese werden dem Kunde auf Wunsch gern bersandt.

7.3. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zustzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag, in der auf die abgenderten Bedingungen Bezug genommen wird.

7.4. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die brigen Bedingungen hiervon unberhrt. Docware und der Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nchsten kommt.
Sollte der Vertrag eine unbeabsichtigte Lcke enthalten, sind Docware und der Kunde verpflichtet, diese durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Gesamtvertrages am nchsten kommt.

7.5. Alleiniger Gerichtsstand fr alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhltnis sowie ber seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des ffentlichen Rechts oder ein ffentlich rechtliches Sondervermgen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach Wahl von Docware der Sitz von Docware in Frth oder der Sitz des Kunden.

7.6. Fr dieses Vertragsverhltnis gilt ausschlielich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts fr den internationalen Kauf von Waren ist ausdrcklich ausgeschlossen.
